Im Rahmen des Projektes Wienerwand bietet die Stadt Wien jungen Künstler*innen aus der Graffitiszene legale Graffiti-Flächen an. Die Flächen werden durch die “Wiener Taube” als Wienerwand gekennzeichnet.

Die Nutzung ist für alle Interessent*innen kostenlos und unterliegt nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Wir bitten alle Nutzer*innen, diese Regeln einzuhalten, da nur so der Fortbestand der Wienerwand für alle sichergestellt werden kann.

Nutzungsbedingungen

Allgemein

  • Für die Nutzung der Wienerwände ist keine Voranmeldung nötig.
  • Jede Wienerwand ist vor Ort durch ein Leitsystem gekennzeichnet und dadurch als solche erkennbar (Reliefplatte mit der “Wiener Taube” links und rechts).
  • Die künstlerische Betätigung ist nur in dem vom Leitsystem gekennzeichneten Bereich gestattet; außerhalb gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Flächen sind großteils ganztägig frei zugänglich (ausgenommen z.B. Wände im Bereich von Ballspielplätzen oder Parks mit Schließzeiten).

 

Material, Technik und Inhalte

  • Die Materialien werden von den Künstler*innen selbst mitgebracht.
  • Die Stadt Wien übernimmt im Rahmen des Projektes Wienerwand keine Materialkosten und zahlt keine Honorare an die Künstler*innen.
  • Die Künstler*innen verpflichten sich mitgebrachte Materialien wieder wegzuräumen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Es dürfen diverse Graffiti-Techniken angewendet werden; von Plakatierungen, dreidimensionalen Installationen oder Interventionen, die die Bausubstanz beeinträchtigen könnten, ist aus Sicherheitsgründen jedoch abzusehen.
  • Inhalte bzw. Botschaften in jeder Form, die Personen oder Gruppen herabwürdigen, beleidigen oder aber kommerzieller/werblicher Natur sind, haben keinen Platz auf der Wienerwand. Wir bitten alle Künstler*innen derartige Motive zu melden bzw. prioritär zu übermalen.

 

Gegenseitiger Respekt

  • Das Erscheinungsbild der Wienerwände befindet sich mit der fortlaufenden Nutzung in einem stetigen Wandel. Durch die räumliche Begrenzung der Flächen müssen zwangsläufig andere Werke übermalt werden. Der Bestand der Kunstwerke kann also nicht garantiert werden.
  • Gegenseitiger Respekt zwischen den Künstler*innen und gegenüber deren Werken ist Voraussetzung.
  • Werke von anderen Künstler*innen sollten wenn möglich vollständig übermalt werden (z.B. mit Wandfarbe); Tags, kleinere Schablonen/Stencils oder Schriftzüge, die das darunterliegende Kunstwerk nur teilweise abdecken sollten vermieden werden.
  • Je nach Auslastung der Wand sind ältere Werke (sofern sich das Alter feststellen lässt) bei der Übermalung zu bevorzugen.
  • Es ist ratsam die Wahl der Fläche an die eigenen Größenverhältnisse anzupassen. Für Anfänger oder kleinere Arbeiten (z.B. mit Schablone/Stencil) eignen sich oft die etwas niedrigeren Bereiche der Wände.

Über das Projekt Wienerwand

Wien ist eine Stadt der kulturellen Offenheit, der gelebten Toleranz und des humanitären Engagements. Wir bekennen uns zur kulturellen Vielfalt, zur kulturellen Aufgeschlossenheit, zum Ermöglichen und zum Zulassen. Die Stadt Wien unterstützt die Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen; neben den traditionellen Kulturstätten findet auch die Jugendkultur ihren Platz in dieser Stadt. Graffiti ist eine der sichtbarsten, sicher auch eine der meist diskutierten Ausdrucksformen der Jugendkultur. Graffiti ist Kunst, Graffiti ist aber auch Kritik und Rebellion und setzt sich wie jede Kunst in manchmal unbequemer Weise mit der gesellschaftlichen Situation auseinander. Durch das Projekt Wienerwand, mit der Einrichtung neuer legaler Graffiti-Flächen, soll diese Kunstausübung unterstützt und der Dialog zwischen den Writer*innen und der Öffentlichkeit gefördert werden. In vielen Städten wird Graffiti als ein rein krimineller Akt gesehen, dem nur durch rigorose Verbote zu begegnen ist. Wir sind davon überzeugt, dass Toleranz und eine von allen Seiten getragene Diskussion der bessere Weg sind.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns gerne unter office@wienerwand.at

Gerne nehmen wir auch Vorschläge für neue Wienerwand-Standorte entgegen. Unser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.